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Versicherungen

Achtung: Versicherung kürzt Taggeld

Versicherungen sind nicht das Lieblingsthema von uns Motorradfahrern. Was oftmals ein böses Erwachen nach sich zieht, wenn tatsächlich mal was passiert ist. Denn Versicherungen kürzen ihre Leistungen, wenn ein Unfall die Folge eines Wagnisses ist.

Als ein Wagnis gelten, unabhängig von der konkreten Situation, so genannte Risiko-Sportarten. Die Liste dieser Sportarten wird kontinuierlich länger. Schon seit mehr als 25 Jahren gelten Motocross und Rennstreckentrainings als Wagnis. Passiert bei der Ausübung dieses Sports ein Unfall, kürzen die Versicherungen ihre Leistungen.

Konkret geht es dabei um die so genannten Taggelder, die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall. Die Zahlungen für die medizinische Versorgung nach einem Unfall, genannt Heilungskosten, werden nicht gekürzt.

Das Taggeld hingegen wird nach einem Motocross-Unfall generell um 50% gekürzt. In der Regel ist man bei seinem Arbeitgeber für 80% des Lohnes gegen Unfall versichert; man erhält bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall 80% seines Lohnes. Wurde der Unfall durch ein Wagnis verursacht, wird diese Leistung um die Hälfte gekürzt, man erhält noch 40% des Lohnes. Da kann man je nach finanzieller Situation und Dauer der Arbeitsunfähigkeit in arge Geldnot geraten. Schönfärberische Gerüchte, wonach nicht gekürzt wird, wenn keine Rundenzeiten gemessen wurden, sind allesamt Unsinn: Wer auf der Motocross-Piste verunfallt, erhält nur die Hälfte seines versichertes Taggeldes. Ob mit einer Enduro gefahren wurde, spielt keine Rolle.

Einige wenige private Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzversicherungen an, um dieses Risiko abzudecken.

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