Am Wochenende vom 27. September stimmt die Schweizer Bevölkerung über ein neues Jagdgesetz ab. Es enthält ein wenig beachtetes Singletrial-Verbot für Mountainbikes.
Vordergründig geht es beim geänderten Jagdgesetz um die Möglichkeit, «den Wolfsbestand vorausschauend zu regulieren». Das derzeit gültige Gesetz stammt von 1986, damals gab es in der Schweiz keine Wölfe. Inzwischen leben in der Schweiz rund 80 Wölfe, die immer wieder Schafe und Ziegen töten oder verletzen. Das neue Gesetz ermöglicht es, Wölfe abzuschiessen, obwohl es sich dabei um eine geschützte Tierart handelt. Die Naturschutzverbände sind gegen dieses Gesetz, Tierhalter befürworten es.
In die Gesetzesrevision wurde ohne viel Aufhebens ein Singletrail-Verbot in Wildtierschutzgebieten für Mountainbikes integriert. Dieses Verbot findet sich nicht im Gesetz, sondern in den Ausführungsbestimmungen.
Wildtier-Schutzgebiete gibt es verstreut über die ganze Schweiz, sie sind aber nicht so umfangreich, dass sich daraus namhafte Einschränkungen ergäben. Von einem flächendeckenden Singletrail-Verbot wären wir auch bei Annahme dieses Gesetzes quadratkilometerweit entfernt.
Mehr Details und eine Auflistung der betroffenen Gebiete findet man auf der Website des Schweizer Mountainbike-Magazins Ride: https://www.ride.ch/de/news/mit-dem-neuen-jagdgesetz-droht-ein-singletrail-verbot
Ob Wildtiere gestört werden, wenn Menschen Wildtierschutzgebiete auf Wegen aufsuchen, und ob diese Störung allenfalls schlimmer ist, wenn der Mensch nicht zu Fuss, sondern auf dem Mountainbike daherkommt, dazu können wir die Betroffenen selber, die Wildtiere nämlich, nicht befragen. Ob dieses Verbot auch in Zukunft auf Wildtierschutzgebiete beschränkt bleibt oder ein erster Schritt ist, um die Benutzung von Waldwegen und –pfaden über den Verordnungsweg (ohne weitere Abstimmung) bis ins letzte Detail durchzuregulieren, ist ungewiss. Beides ist möglich. Da die meisten von uns nicht nur Töff, sondern auch Velo fahren, würde uns dieses Singletrail-Verbot und mögliche verschärfte Regularien in unserer Freiheit (je nach Wohnort) mehr, weniger oder gar nicht einschränken. Das sollte man vor der Stimmabgabe bedenken. Den grössten Fehler, den man bis am 27. September machen kann, ist jedoch nicht abzustimmen.